Hausordnung
Mit dem Betreten des Family Paradise erkennen Besucher, Eltern, Begleitpersonen und Kinder die folgenden Bedingungen an.
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse zu entnehmen. Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Hallenbetriebes sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.
Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden. Im gesamten Spielbereich besteht Sockenpflicht.
Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten. Ebenso sind offene Flammen, Kerzen und Wunderkerzen strikt untersagt, da sie einen Fehlalarm auslösen können. Die Kosten für einen durch Zuwiderhandeln verursachten Fehlalarm trägt der Verursacher.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel. Das erfordert Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Der Betreiber übernimmt keine Betreuung und keine Aufsicht der spielenden Personen. Diese liegt ausschließlich bei den Begleitpersonen. Begleitpersonen müssen ihrer Betreuungs- und Aufsichtspflicht nachkommen.
Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Harte, lose oder spitze Gegenstände dürfen nicht mit in den Spielbereich genommen werden. Dies gilt auch für neue Geburtstagsgeschenke.
Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Wird die zugelassene Besucherzahl überschritten, kann der Betreiber oder das Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der Hallenbetrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.
Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Eine Haftung für den Verbleib der Gegenstände ist ausgeschlossen.
Für abhandengekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10,00 € erhoben.
Wenn Besucher bei der Benutzung von Einrichtungen der Halle, beispielsweise Spiel- und Sportgeräten oder Sprunganlagen, durch eigene Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schäden verursachen oder anderen Gästen Schaden zufügen, haften sie dafür.
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Hallenordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können zeitlich begrenzt oder dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.
Die Großtrampoline dürfen jeweils nur von einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Kinder unter drei Jahren dürfen die Großtrampolinanlage wegen der Verletzungsgefahr nicht benutzen.
Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zulassung zum Hallenbesuch bedenklich erscheint, zum Beispiel erkennbar alkoholisierten Personen, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Geben Sie vor Verlassen der Halle ausgeliehene Sachen bitte wieder an der Kasse zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten. Filmen und Fotografieren ist in der Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
Gelegentlich werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Bitte melden Sie sich, wenn Sie nicht wünschen, dass Aufnahmen von Ihnen später öffentlich verwendet werden. Geschieht dies nicht, wird davon ausgegangen, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz des Family Paradise übergehen. Insbesondere bei Veranstaltungen werden für ein Online-Fotoalbum auf www.family-paradise.de Fotos gemacht. Ein veröffentlichtes Foto wird nach einem entsprechenden Hinweis unverzüglich entfernt, sofern Sie dies wünschen.
Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder verpflichtet, Parkplätze zu bewachen, noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um Fahrzeuge vor Schäden, beispielsweise durch Glasscherben oder Nägel, zu bewahren.